Der österreichische Staatsvertrag von 1955 enthält noch immer aktuelle Regelungen, gerade am heutigen Tag essentiell. Der Artikel 9 dieses Dokuments betrifft die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreichs. Der neue, souverände Staat wird zur Auflösung jeglicher nazistischer Organisationen verpflichtet.
- "[...] aus dem österreichischen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben alle Spuren des Nazismus zu entfernen, um zu gewährleisten, dass die [...] Organisationen nicht [...] wieder ins Leben gerufen werden."
- "Österreich verpflichtet sich, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf seinem Gebiet bestehen [...]"
und für den heutigen Aufmarsch der rechten Szene - einerseits angeführt von H.C. Strache, andererseits von der "Bürgerinitiative Dammstraße" mobilisiert - die relevanteste Klausel lautet wie folgt:
- "Österreich verpflichtet sich, [...], die Tätigkeit jener [...] Organisationen auf österreichischem Gebiete zu untersagen."
- Weiters verbietet dieser Artikel prinzipiell jegliche faschistische und militärische Tätigkeiten (ausgenommen des Bundesheers) und verpflichtet Österreich zur Übernahme dieser Richtlinien in die neu-konstituierte Verfassung, was auch so geschehen ist.
- Der Antifaschismus wird durch die Aufnahme in die Verfassung zum Staatsziel erhoben.
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So weit die Fakten. Ich bin keine Verfassungsrechtlerin, nicht einmal (angehende) Juristin. Dennoch schließe ich aus dem Dargelegten, dass der heutige, rechtsradikale, faschistische "Marsch auf das Rathaus" ein empfindlicher Bruch dieser, sich im verfassungsgesetzlichen Rang befindlichen, Rechtsgrundsätze ist.
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Ich musste mich heute sehr zusammenreißen, um nicht laut loszulachen (zu weinen?):
U2 - Station Rathaus: "Rathaus, Ausstieg: rechts"
U2 - Station Rathaus: "Rathaus, Ausstieg: rechts"

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